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Mindesterfordernis von 5 Stunden LBV, gemäß Teilzeitumfang reduzieren

Bei Teilzeitbeschäftigten gibt es für die DUZ in § 2a der Erschwerniszulagenverordnung eine Ermäßigung der Mindeststundenzahl von fünf Stunden aus § 3. Somit müssen bspw. Teilzeitbeschäftigte mit 50% im Kalendermonat nur 2,5 Stunden Dienst zu ungünstiger Zeit leisten, um DUZ zu erhalten. Diese Regelung ist per Programmparameter seit dem 01.07.2021 aktiviert.