Die Urlaubsanspruchsberechnung wurde in folgenden Punkten an die Erfordernisse von BW angepasst:
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Anspruchsermittlung bei unterjähriger Änderung des Sollmodells für Jahresurlaub, Zusatzurlaub Behinderung
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Rundung
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Jahresurlaub wird einmal pro Jahr aufgerundet
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Zusatzurlaub Behinderung wird kaufmännisch gerundet
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Der Zusatzurlaub für Behinderung wird gleich bei der Anlage in der Maske ‚Schwerbehinderung‘ anteilmäßig ermittelt und im Urlaubskonto des aktuellen Jahres gespeichert.