Falls in der Maske ‚Schwerbehinderung‘ eine Information erfasst wird, deren Gültigkeit sich in das Vorjahr erstreckt, müssen ggf. Tage für Zusatzurlaub Schwerbehinderung aus dem Vorjahr in das Resturlaubsfeld Schwerbehinderung des aktuellen Urlaubsjahres ergänzt werden. Darauf macht GisboTimer mit folgender Meldung aufmerksam: