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Integration eines Verbindlichkeitszeitraums

Der Dienstplan ist für einen Zeitraum von 14 Tagen vor dem Planungsereignis verbindlich.

Auswirkungen:

Fall 1: Hat der Mitarbeiter einen geplanten Wochenend-/Feiertagsdienst und wird innerhalb 14 Tage vor dem Tag Krankheit in den Dienstplan gesetzt, so erhält der Mitarbeiter die Stunden des ursprünglich geplanten Dienstes.

Fall 2: Hat der Mitarbeiter Dienstfrei und es wird innerhalb von 14 Tagen vor dem Ereignis ‚Krankheit‘ eingetragen, so hat er trotzdem Minusstunden an diesem Tag. Die Berechnung erfolgt in beiden Fällen so, als ob er nicht krank geworden wäre.