GisboTimer Wissensdatenbank Baden-Württemberg
Breadcrumbs

Zusatzurlaub Wechselschicht- und Schichtdienst § 22 AzUVO

Nach Änderung des § 22 AzUVO mit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetztes ergibt sich aus § 22 Abs. 1 AzUVO ein erhöhter Zusatzurlaubsanspruch bei Wechselschichtdienst (vgl. Wortlaut). GisboTimer prüft bei der Ermittlung des Zusatzurlaubsanspruchs rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 nun auch den erhöhten Anspruch nach § 22 Absatz 1 AzUVO.

image-20250521-132513.png
5.png
Abb. 1: Berechnungsgrundlage Zusatzurlaub

GisboTimer prüft in der monatlichen Abrechnung unverändert die bisherigen Kriterien, die in der Maske Zusatzurlaub im Menübereich Grundeinstellungen hinterlegt sind. Erweiternd wird nun auch geprüft, ob 416 Arbeitsstunden im Nachtdienst seit Jahresbeginn geleistet worden sind. In diesem Fall bekommt der Mitarbeiter, in Abhängigkeit der ebenfalls seit Jahresbeginn geleisteten Arbeitstage, 3-6 Tage Zusatzurlaub.