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Bindungszeitraum

Bislang wurden bei einer Krankheitsbuchung die individuellen Sollarbeitszeit des Tages gutgeschrieben. Ab der Version 5.20.9.1 gilt als Berechnungsgrundlage für die Ist-Zeit im Falle von Krankheit, der Dienst der zuletzt geplant war.

In folgender Situation werden die Ist-Stunden nun anders berechnet:

Werktags:

DF/KD geplant und es erfolgt eine Erkrankung während BZR à Ist-Stunden = 0

Funktion geplant und es erfolgt eine Erkrankung während BZR à Ist-Stunden=Funktionsstunden

Wochenende:

Funktion geplant und es erfolgt eine Erkrankung während BZR à Ist-Stunden=Funktionsstunden

Vorgehensweise beim Buchen einer Krankheit während des BZR:

Beim Buchen einer Abwesenheit mit der Kategorie ‚Krank‘, darf der ursprünglich für diesen Tag geplante Dienst nicht gelöscht werden. Die Abwesenheit wird mit ‚+‘ dazu gebucht oder mithilfe des Doppelklicks ersetzt. Das Löschen des Dienstes vor der Krankbuchung hätte zur Folge, dass nicht die Stunden für den geplanten Dienst die Berechnungsgrundlage wären, sondern die individuellen Soll-Stunden. Für diesen Tag würden die Ist-Stunden, auf Basis seiner regulären Sollarbeitszeit (Werktag=8:12 Stunden, Wochenende=0 Stunden) und nicht die Stunden des geplanten Dienstes vor dem Bindungszeitraum berechnet.

Fallübersicht:

 

Individuelle Sollarbeitszeit wird geschrieben (z.B. 8,2 Stunden bei vollbeschäftigtem Beamten)

Tatsächlich geplante Schicht wird geschrieben

Es werden keine Stunden gutgeschrieben

 

Außerhalb Bindungszeitraum, werktags krank

 

X

 

 

Innerhalb Bindungszeitraum, werktags krank

 

 

X

 

Außerhalb Bindungszeitraum, am Wochenende krank

 

 

 

X

Innerhalb Bindungszeitraum, am Wochenende krank

 

 

 

X

 

Dienstplanänderungen während des Bindungszeitraums und anschließende Erkrankung:

  1. Wenn ein Mitarbeiter innerhalb der 2 Wochen, also während des Bindungszeitraums, kurzfristig Dienstfrei bekommt (anstelle des auch im Bindungszeitraum eingetragenen Frühdienst) und dann krank wird. à Ist-Stunden =0.

  1. Ähnlicher Fall wie 1. Der Mitarbeiter wird kurzfristig im Bindungszeitraum zum Wochenenddienst eingetragen (obwohl er eigentlich keinen Dienst gehabt hätte) und wird krank àIst-Stunden = Funktionsstunden des geplanten Wochenenddienstes

Rückwirkende Buchung eines längeren Krankzeitraums:

Wenn man rückwirkend einen längeren Krankzeitraum im Dienstplan erfasst, so beginnt der BZR am ersten Krankheitstag, nicht am Tag der Eingabe.

Bsp.: Man gibt heute einen Krankzeitraum in den Dienstplan ab dem 01.04., dann endet der BZR am 14.04. Ab dem 15.04. werden die Ist-Stunden bei Erkrankung wieder aufgrund der individuellen Sollarbeitszeit, also unabhängig von den geplanten Diensten berechnet.